Neue Anforderungen an die Hauptuntersuchung

25.01.2018
Neue Anforderungen an die Hauptuntersuchung – Lassen Sie sich durch uns beraten
Neben den neuen Anforderungen an Scheinwerfereinstellplatz und Gerät, muss nun auch der Bremsenprüfstand für die neuen Richtlinien zur HU gerüstet sein. Ab dem 01.01.2020 müssen alle für die HU genutzten Bremsenprüfstände mit einer standardisierten Datenschnittstelle (ASA-Livestream) ausgerüstet sein. Außerdem gelten folgende Bestimmungen:
- Rollendurchmesser mind. 200 mm
- Reibungskoeffizient zwischen Rolle und Reifen trocken 0,7 und nass 0,6
- Prüfgeschwindigkeit unter Last mind. 4 km/h
- Prüfstandschaltung bei 27% (+/-3%), Drehzahldifferenz zwischen Tast- und Bremsrolle
- Bezugswerteverfahren zur Ermittlung der Mindestbremskraft bezogen auf den Bremssystemdruck oder wahlweise Fußbremskraft am Bremspedal (mittels Pedalkraftsensor)
Wir informieren Sie gern, ob Ihr Bremsenprüfstand dem neuen Standard entspricht und welche Möglichkeiten zur Aufrüstung bestehen.
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